Die nächste Umtauschpflicht endet im Januar
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. „Wann man seine Fahrerlaubnis aktualisieren muss, hängt vom jeweiligen Jahrgang ab“, erläutert Marcellus Kaup von TÜV SÜD: „Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, sie hatten ihre Führerscheine bis 19. Januar dieses Jahres umtauschen müssen. Jetzt ist der 19. Januar 2024 der nächste Termin, und er gilt für die Jahrgänge 1965 bis 1970.“ Man sollte sich frühzeitig einen Termin bei seiner örtlichen Führerscheinstelle holen, empfiehlt Kaup. In vielen Städten und Gemeinden seien der entsprechende Antrag oder die Terminvergabe online möglich.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden. Für einen Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein.
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, die aktuelle Fahrerlaubnis. Die Neuausfertigung kostet eine Gebühr von rund 25 Euro. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.
„Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.