Neue EU-Typgenehmigung für mobile Arbeitsmaschinen auf dem Weg

27. November 2024

Baumaschinen und andere fahrbare Geräte für den hauptsächlichen Einsatz abseits von Straßen benötigen bislang in jedem Land der EU eine individuelle Genehmigung. Markteintrittsbarrieren, großer Aufwand und hohe Kosten für die Hersteller sind die Folge. Experten für Homologation wünschen sich seit Jahrzehnten eine harmonisierte Regelung. Erste Initiativen wurden bereits 1992 ergriffen. Jetzt steht eine einheitliche Direktive für die Homologation in der Europäischen Union bevor. Sie wird für die gleichzeitig neu eingeführte Fahrzeugklasse U aller Voraussicht nach in den kommenden Monaten verabschiedet. TÜV SÜD ist auf das harmonisierte Verfahren bereits vorbereitet.

Mobile Arbeitsmaschinen (NRMM - Non Road Mobile Machinery) sind bislang von harmonisierten Regelungen ausgenommen. Es existiert eine hohe Komplexität unterschiedlicher Homologationsverfahren in den 27 Mitgliedsländern der EU. Dank des nun vorgesehenen, einheitlichen Verfahrens wird die Industrie nach den Worten von Christian Krumbein-Schulze von TÜV Technische Überwachung Hessen eine Vielzahl von Vorteilen erwarten können. Die zukünftige Möglichkeit nicht in jedem der EU-Mitgliedstaaten ein individuelles Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen, ermöglicht beispielsweise eine deutliche Beschleunigung des Markteintritts von neuen Produkten sowie die Verringerung der Komplexität von Anforderungen für die Zulassung oder in Bezug auf den grenzüberschreitenden Verkehr im späteren Betrieb. Studien haben gezeigt, dass das Einsparpotential aufgrund der Vereinfachungen bei rund einer Milliarde Euro innerhalb der kommenden zehn Jahre liegen könnte. Das Europaparlament und der Europäische Rat haben den Entwurf der Verordnung bereits gebilligt. Der Experte rechnet mit der baldigen Veröffentlichung. Allerdings fehlen noch viele Details, die erst in Durchführungsverordnungen geregelt werden müssen. Im Verordnungsentwurf ist vorgesehen, dass erste Genehmigungen drei Jahre nach Veröffentlichung erteilt werden können. Gleichzeitig ist die Verordnung in den ersten 11 Jahren nach Veröffentlichung für Hersteller von mobilen Arbeitsmaschinen optional anwendbar. Eine Genehmigung der Fahrzeuge nach nationalem Recht wird also weiterhin möglich bleiben.

Wie bei den bereits bestehenden Regelungen zur Typprüfung von Fahrzeugen werden Technische Dienste eine wichtige Rolle im gesamten Prozess spielen. TÜV SÜD ist darauf vorbereitet. „Wir können mit einem internationalen Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen kompetent unterstützen“, sagt Andreas Schäffler, Business Development Manager Mobility Industry bei TÜV SÜD.

Die jetzt neu geschaffene Fahrzeugklasse U betrifft Arbeitsmaschinen, die nicht zum Transport von Gütern bestimmt sind, aber auch auf die Straße dürfen. Ihre Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen 6 und 40 km/h. Dies umfasst beispielsweise Baumaschinen und bestimmte landwirtschaftliche Gerätschaften. Wenn für diese bereits Genehmigungen gemäß Maschinenverordnung notwendig sind, soll ein doppeltes Zulassungsverfahren vermieden werden.