Winterkleidung mindert den Schutz

6. Dezember 2023

Airbags sind inzwischen Standard und dies in mannigfaltigen Ausführungen. Gleichwohl bleibt der Sicherheitsgurt Lebensretter Nummer Eins. Doch nur, wenn er richtig angelegt und in einem guten Zustand ist. Grundsätzlich gilt: Damit sich der Gurt rasch straffen kann, muss er eng am Körper anliegen. „Dicke Jacken – vor allem jetzt während der kalten Jahreszeit - sollten deshalb im Auto ausgezogen werden“, rät Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München: „Das gilt besonders bei Kindern, denn unter einem zu lockeren Gurt können sie leicht hindurchrutschen.“ Weiterhin soll der Gurt über Becken und Brust, nicht über Bauch und Hals verlaufen. Bei einem Aufprall drohen sonst schlimme Verletzungen.


Dicke Wintermäntel, flauschige Anoraks, wattierte Babyanzüge, durch die zentimeterdicke Kleidungsschicht liegt der Gurt nicht stramm und korrekt am Körper an. Der Gurtstraffer, der die Aufgabe hat, den Gurt im Augenblick des Unfalls so straff wie möglich zu ziehen, kann ebenfalls seine Schutzfunktion nicht voll erfüllen.
Besonders problematisch ist dies bei Kleinkindern. Hier kann der Gurt zusätzlich an der meist glatten Oberfläche des Anzugs von der Schulter abrutschen. „Das Kind wird dann unkontrolliert nach vorne oder zur Seite geschleudert“, warnt der TÜV SÜD-Fachmann.

Ein weiteres Problem: „Viele Sicherheitsgurte lassen sich für kleinere Kinder nicht ausreichend einstellen“, schildert Lebherz seine Beobachtungen: „Deshalb sind bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße von weniger als 1,50 Metern spezielle Zusatz-Rückhaltesysteme Pflicht.“ Tipp des TÜV-SÜD-Experten: Damit der Sitz auch wirklich passt, sollte das Kind ihn vor dem Kauf an- und ausprobieren. Wichtig ist zudem, dass die Zusatzsicherung richtig und an den dafür vorgesehenen Punkten im Auto befestigt wird. Trotz morgendlicher Hektik sollten Eltern bei der täglichen Fahrt zur Kita oder Schule darauf achten, dass ihre Kinder richtig angeschnallt sind und nur so viele Passagiere mitgenommen werden, wie Anschnallgurte vorhanden sind.

Kindersitze haben in den vergangenen Jahren wirkungsvolle Verbesserungen erfahren etwa durch die aktuelle Zulassungsvorschrift ECE R 129. Sitze und Sitzerhöhungen orientieren sich nunmehr an der Größe der Kinder und nicht mehr wie ehedem am Gewicht. Sie passen daher besser zur körperlichen Entwicklung. Darüber hinaus ist ein optimales Zusammenwirken mit inzwischen üblichen Sicherheitssystemen wie Seitenairbags gewährleistet. In der EU sind für Auto-Kindersitze aktuell drei ECE-Normen gleichzeitig gültig: ECE R 44/03, ECE R 44/04 sowie ECE R 129 (auch bekannt als „i-Size-Norm“). Man erkennt die Prüfnorm eines Kindersitzes anhand des orangen Prüfsiegels, das auf dem Sitz kleben muss. Sitze, die nach den ältesten ECE-Normen R 44/01 und R 44/02 zugelassen sind, dürfen nicht mehr genutzt werden. „Man sollte allerdings beachten“, rät Lebherz, „dass die Prüfnormen lediglich einen Mindeststandard festlegen. Zwischen den zugelassenen Sitzen gibt es daher beträchtliche Unterschiede bezüglich Schutz und Handhabung“. Entscheidungshilfen bieten Tests, die regelmäßig von der Stiftung Warentest und Automagazinen veröffentlicht werden.

Augenmerk sollte man aber ab und an den festinstallierten Gurten widmen. Selbst ein korrekt angelegter Gurt kann unter Umständen versagen. Der TÜV SÜD-Fachmann: „Sicherheitsgurte können beispielsweise durch starke Sonneneinstrahlung über die Jahre verschleißen.“ Mit Spannkraft und Flexibilität gehen dem Gurt die wesentlichen Eigenschaften verloren. Rollt sich der Gurt nicht mehr von selbst auf, hat er ausgefranste Stellen oder Risse, sollte er auf jeden Fall ausgetauscht werden. Auch nach einem Unfall ist es empfehlenswert, die Gurte von einem Experten sorgfältig prüfen zu lassen und im Zweifelsfall zu erneuern.